Die gläserne Abgeordnete

Bild: SPD LTF Hessen

Mit der Offenlegung meiner Einkünfte möchte ich Transparenz erreichen, da ich der Überzeugung bin dass Sie als Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse an den Einkünften von Politikerinnen und Politikern haben, zumal diese häufiger Gegenstand von gesellschaftlichen Diskussionen sind.

Ich habe nichts zu verbergen.

Meine Abgeordnetenentschädigung und weitere mandatsbezogenen Einkünfte sind ohnehin offengelegt und für jede und jeden einsehbar. Jedoch halte ich die aktuellen Regelungen zur Transparenz der Nebeneinkünfte, die sich der Hessische Landtag mit Mehrheit gegeben hat, für unzureichend. Deshalb möchte ich Ihnen aufzeigen, was ich als Abgeordnete tatsächlich genau verdiene. Ich möchte Fakten gegen Vorurteile und Halbwahrheiten setzen und ihnen aufzeigen, dass ich nicht von Lobbyisten finanziell abhängig bin.

Als Landtagsabgeordnete verdiene ich gut, jedoch wenn meine Einkünfte mit denen von vergleichbaren Arbeitsverhältnissen gegenübergestellt werden, kann man sicherlich nicht von einer überbezahlten Tätigkeit sprechen.

Falls sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro.

Ihre

Elke Barth

 

Die Diäten

Die Entschädigung für Abgeordnete des Hessischen Landtags ist im Hessischen Abgeordnetengesetz festgelegt. Hessische Landtagsabgeordnete erhalten monatlich eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch „Diäten“ genannt) in Höhe von 8.521,00 € brutto (Stand 01. Juli 2022). Während Corona wurden Erhöhungen ausgesetzt. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder Ähnliches gibt es nicht.

Dieser Betrag stellt das Einkommen aus der Tätigkeit als Hessische Landtagsabgeordnete dar. Brutto ist aber nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlen Abgeordnete Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Auch Beiträge zur Krankenversicherung sind daraus zu bestreiten.

Hinzu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Landtagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für SPD-Landtagsabgeordnete sind die Mandatsträgerabgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei, die mehrere hundert Euro pro Monat betragen.

 

Entwicklung der Diäten

Immer wenn im Landtag die Diäten erhöht werden, führt das zu öffentlichen Diskussionen. Daher ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstanden, Abgeordnetengehälter steigen stärker als Löhne und Gehälter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern. Die folgende Tabelle stellt die Diätenentwicklung der Hessischen Landtagsabgeordneten ab dem 01. Juli 2008 dar. Von da an, wurde stets im Folgejahr am 1. Juli neu über die Diäten entschieden. Die Spalte ‚Erhöhung in Prozent‘ gibt die prozentuale Steigerung zum Vorjahr wieder.

Weitere Einkünfte

Als Mitglied des Landtages wurde ich als Mitglied des Beirats für Wohnungswesen und Städtebau der Helaba gewählt. Für diese Tätigkeit erhalte ich halbjährlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro sowie 100 € pro Sitzung (ca. 2 Sitzungen pro Jahr). Auch hiervon führe ich eine Mandatsträgerabgabe an den SPD-Landesverband ab.

Aufgrund meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordnete ruht meine bisherige Tätigkeit als Angestellte bei DuPont Deutschland GmbH, natürlich ohne Bezüge.

 

Übergangsgeld

Das Übergangsgeld für Abgeordnete dient der Absicherung des beruflichen Wiedereinstiegs nach dem Ausscheiden aus dem Landtag. Denn jeder, der ein Mandat annimmt, gibt in der Regel für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf, bzw. als Angestellte bin ich freigestellt – in der Hoffnung, dass nach einem Ausscheiden aus dem Landtag der bisherige Arbeitsgeber wieder eine entsprechende Stelle anzubieten hat. Auch hängt es natürlich von verschiedenen Faktoren ab, ob man als Abgeordnete/-r wiedergewählt wird.

Um dieses Risiko abzufedern und die Unabhängigkeit der Abgeordneten während der Ausübung ihres Mandats zu gewährleisten, haben Hessische Landtagsabgeordnete, die mindestens ein Jahr dem Parlament angehörten, nach dem Ausscheiden aus dem Landtag für drei Monate Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe  der bisherigen monatlichen Grundentschädigung. Für jedes weitere volle Jahr der Zugehörigkeit zum Landtag wird ein weiteres monatliches Übergangsgeld bezahlt, längstens jedoch 1 Jahr.

Eventuelle Einkünfte aus Erwerbseinkommen werden auf das Übergangsgeld angerechnet. Außerdem ist es natürlich zu versteuern.

 

Altersentschädigung

Viele Leute glauben, dass Abgeordnete sofort nach dem Ausscheiden aus dem Parlament eine Pension (offiziell Altersentschädigung) erhalten. Dies ist falsch. Im Hessischen Abgeordnetengesetz ist derzeit geregelt, dass eine Pension frühestens nach acht vollen Jahren im Landtag und frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt wird. Diese beträgt dann 27,75 % der Grundentschädigung (aktuell 2365 €/Monat). Für jedes weitere Jahr der Mitgliedschaft im Landtag über acht Jahre wächst die Altersentschädigung um weitere 2,75%. Erreicht man keinen Anspruch auf eine Altersentschädigung weil man kürzer als acht Jahre Mitglied des Landtags ist, wird eine Versorgungsabfindung gezahlt, für jeden Montag der Mitgliedschaft im Landtag in Höhe des für diesen Monat jeweils geltenden Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung.

Meine vor meiner Mitgliedschaft im Landtag erworbenen Rentenansprüche aus knapp 20 Jahren Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis sowie eventuell noch zu erwerbende weitere Rentenansprüche werden am Ende mit meiner Altersentschädigung als Abgeordnete verrechnet.

 

Amtsausstattung

Aufwandspauschale:

Die Aufwendungen für Büromaterial, Fachliteratur, Zeitungen, Porto, Telefon und Miete des Wahlkreisbüros werden durch Zahlung einer monatlichen Kostenpauschale abgegolten. Dafür erhalte ich direkt von der Landtagsverwaltung 996 € pro Monat (Stand 01.07.2022).

 

Reise- und Übernachtungskosten

Alle mandatsbedingten Fahrten innerhalb Hessens werden nach dem Hessischem Reisekostengesetz erstattet. Fahrten außerhalb Hessens im Auftrag des Landtages, einer seiner Ausschüsse oder meiner Fraktion werden ebenfalls nach Genehmigung des Landtagspräsidenten erstattet.

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Ehrenamtliche Tätigkeiten mit Aufwandsentschädigung:

  • Mitglied des Bad Homburger Stadtparlaments (35 €/Sitzung, auch hierfür zahle ich Mandatsträgerabgaben an meinen Ortsverein in Höhe von 30%

Ehrenamtliche Tätigkeiten ohne Aufwandsentschädigung:

  • Vorsitzende SPD Bad Homburg
  • Stellvertretende Vorsitzende AWO Bad Homburg

Weitere Mitgliedschaften

  • Gewerkschaft IG BCE
  • Förderverein der Gesamtschule am Gluckenstein
  • Frauenbildungszentrum Bad Homburg e.V.
  • Deutsch-Russische Brücke e.V.
  • Stolpersteine Bad Homburg e.V.
  • Förderkreis Freilichtmuseum Hessenpark
  • Verein “Wir Helfen” Usingen
  • Freunde des Carneval (FdC) Bad Homburg