Der Große Feldberg ist das Symbol des Hochtaunuskreises und eines der bekanntesten Ausflugsziele des Rhein-Main-Gebiets. Die dortigen Landesstraßen sind gerade auch bei Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern sehr beliebt.
Zu Beginn der Motorradsaison im Frühjahr wird alle Jahre wieder die durch manche Motorradfahrer verursachte Lärmbelästigung neu thematisiert.
Diverse Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Kontrollen, verkehrsberuhigende Maßnahmen bis hin zu Rüttelstreifen haben bisher nicht den gewünschten Erfolg erbracht.
Um den Anwohnern zumindest Lärmpausen zu verschaffen, hatten der Hochtaunuskreis und die Gemeinden Schmitten, Glashütten und Oberursel beschlossen, in 2022 einige Zufahrten zum Großen Feldberg vom April bis Oktober an jedem zweiten Wochenende sowie an ausgewählten Feiertagen für Motorradfahrer im Rahmen eines Feldversuchs gesperrt.
„Diese Maßnahme sorgte zwar für eine gewisse Erleichterung der Anwohner, doch stellt sie immer noch keine zufriedenstellende Lösung dar“, so die Landtagsabgeordnete Elke Barth (SPD). „Zum einen leiden die Anwohner an den anderen Wochenenden immer noch unter Lärm. Zum anderen sorgt die Maßnahme für Ungerechtigkeiten: Motorradfahrer, die sich rücksichtsvoll verhalten und keinen übermäßigen Lärm verursachen, sind auch von der Sperrung betroffen. Hinzu kommt, dass auch manche Sportwagen einen erhöhten Lärm verursachen, und dennoch zum Feldberg fahren dürfen.“
Es stelle sich also die Frage, wie eine nachhaltige Verminderung des Lärms für die Anwohner erreicht werden könne, ohne dass alle Motorradfahrer kollektiv in ihren Rechten eingeschränkt werden.
Eine von der Politik im Hochtaunuskreis diskutierte Maßnahme könnte der Einsatz von sogenannten Lärmblitzern sein. Mit diesen Geräten können extrem laute Fahrzeuge individuell verfolgt und sanktioniert werden. In Frankreich und der Schweiz kommen sie bereits testweise zum Einsatz.
Da dies im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland rechtlich nicht möglich ist, hat Elke Barth eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Sie wollte wissen, ob die Landesregierung die Einführung eines Tatbestands der Lärmbelästigung und die Einführung einer Halterhaftung wie in anderen Ländern der Europäischen Union für zielführend hält. Beides sind Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz von Lärmblitzern.
Außerdem wollte Elke Barth auch wissen, ob die Landesregierung eine testweise Zulassung von Lärmblitzern im Rahmen eines vom Hochtaunuskreis geplanten Pilotprojekts für die Zufahrten zum Großen Feldberg unterstützen würde und welche alternativen Möglichkeiten sie sieht, um Anwohner von viel befahrenen Straßen vor Lärmbelästigung zu schützen.
Mittlerweile liegt die Antwort des Hessischen Verkehrsministers vor. „Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Lösungsorientierung, Fehlanzeige!“, so Barth.
Der Landesminister weise darauf hin, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Lärmblitzern nicht vorliegen und dass der Bund dafür zuständig sei.
Doch das war der Fragestellerin bereits bekannt. Dennoch könne das Land aktiv werden und beim Bund auf eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften hinwirken. Schließlich könne der Einsatz von Lärmblitzern ein adäquates Instrument zur Lärmminderung in ganz Hessen sein.
„Die Landesregierung scheint sich der Problematik durchaus bewusst zu sein. Allerdings zeigt lieber mit dem Finger nach Berlin anstelle selbst initiativ zu werden.“
Um die Anwohner vor Lärm zu schützen, verweise der Landesminister auf altbekannte Maßnahmen wie Verkehrsüberwachung, den Einsatz von „Lärm-Displays“ oder die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei.
„Mit anderen Worten, das Thema wird nicht ganzheitlich angegangen, es scheint für die Landesregierung keine hohe Priorität zu haben. Wenn es nach dem hessischen Verkehrsminister geht, bleibt wohl alles so wie es ist. Das ist unbefriedigend für die Anwohner und genauso auch unbefriedigend für die Motorradfahrer“ so Elke Barth. „Von der Landesregierung wird der Hochtaunuskreis hier wohl keine weitere Unterstützung bei der Problemlösung erwarten dürfen.“