In einer Pressemitteilung in der Taunuszeitung hatte der Landtagsabgeordnete Holger Bellino (CDU) auf eine Änderung im Glücksspielgesetz hingewiesen, die künftig auch virtuelle Casinos erlaube, wofür die Bad Homburger Spielbank sich erfolgreich mit einem guten Konzept beworben habe. Seine Meldung beendete Bellino mit der Information, dass die Opposition gegen die Gesetzesnovelle gestimmt habe.
Hierzu nimmt nun die Landtagsabgeordnete Elke Barth (SPD) Stellung:
Es stimmt, dass wir dem Glückspielgesetz in der jetzigen Form nicht zugestimmt haben. Allerdings verschweigt mein Kollege Bellino den Grund. Die SPD hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, aus Jugendschutzgründen einen Mindestabstand zu Grundschulen und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen festzulegen. Nach dem Willen von CDU und Grünen kann direkt neben einer Kita oder einem Spielplatz eine Spielhalle betrieben werden! Das widerspricht allem, was im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes und der Spielsuchtprävention erforderlich ist. Es ist völlig unverständlich, dass schwarz-grün diesen Punkt nicht in das Gesetz aufnehmen wollte. Außerdem hat die CDU nach wie vor zu laxe Übergangsbedingungen in dem Gesetz verankert – auch dieser Punkt ein Einknicken vor der Spielhallenlobby. Da CDU und Grüne unserem Änderungsantrag nicht zugestimmt haben, haben wir folgerichtig den Gesetzentwurf abgelehnt.
„Beim Kinder- und Jugendschutz gibt es für mich keine Kompromisse – auch wenn ich mich über den Erfolg unserer Spielbank selbstverständlich freue.“ so Elke Barth abschließend.
Elke Barth ist neben ihrer Tätigkeit im Landtag seit über 20 Jahren als sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Mitglied im Jugend- und Sozialausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Homburg ehrenamtlich aktiv.