„Dienstleister in den Bereichen Kommunalentwicklung und Infrastruktur“. „Wir vitalisieren den ländlichen Raum und fördern damit die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen für Stadt und Land“ – diese schönen Worte finden sich im Leitbild der Hessischen Landgesellschaft, die für das Flächenmanagement des Landes Hessen zuständig ist.
„Wenn man den Umgang mit der Gemeinde Schmitten betrachtet, findet sich nichts davon wieder, schimpft die Landtagsabgeordnete Elke Barth. Da will eine Gemeinde Ihrer Verpflichtung, dringend benötigte Kindergartenplätze zu schaffen nachkommen, und wird von der Hessischen Landgesellschaft und damit letztlich dem Land Hessen, richtig über den Tisch gezogen.
Das für den Bau einer Kita benötigte Grundstück in Schmitten-Oberreifenberg, welches sich im Eigentum der HLG befindet, will die Gemeinde dem bereits gefundenen Träger „Accadis“ aus Bad Homburg in Erbpacht zur Verfügung stellen.
Nachdem mit der HLG Einigkeit erzielt wurde, dass diese das Grundstück im Tausch mit anderen Gemeindegrundstücken sowie einer durch ein Bodenwertgutachten ermittelten Ausgleichzahlung an die Gemeinde verkaufen würde, hatte die Gemeinde zunächst den Bebauungsplan erstellt.
Erst dann sollte das Grundstück nach den Anforderungen der HLG den Besitzer wechseln. „Schon das ist unverständlich,“ so Elke Barth, die sich nun in einem Brief an den zuständigen Staatsminister Tarek Al-Wazir als Aufsichtsbehörde gewandt hat.
Die HLG hatte ein größtenteils brachliegendes und wertloses Grundstück, welches erst durch das Baurecht und die beabsichtigte Nutzung zum Bau einer Kita überhaupt an Wert gewann. Dass dieser höhere Grundstückswert von der HLG für den Verkauf angesetzt wurde, ist aus Sicht von Elke Barth schon die erste Merkwürdigkeit. „Eigentlich hätte der bisherige Bodenrichtwert hierfür angesetzt werden müssen. Wieso will die HLG von der Wertsteigerung profitieren, zu der sie nichts beigetragen hat. Außerdem, so die Abgeordnete, will ja die Gemeinde die Wertsteigerung ebenfalls nicht realisieren, sondern das Grundstück in Erbpacht für den Bau einer Kita zur Verfügung stellen. Ist das kein unterstützenswertes Vorhaben aus Sicht der HLG?
Was dem Fass aber den Boden ausschlägt, ist a die Tatsache, dass die HLG nun noch zwei neuerliche Gutachten erstellt hat, die den steigenden Grundstückspreisen folgend inzwischen einen um insgesamt knapp 150.000 Euro höheren Betrag ergeben haben. Da die Gemeinde diese zusätzlichen Kosten erst in den Haushalt einstellen muss, kann es passieren, dass die HLG im kommenden Jahr einen noch höheren Betrag für das Grundstück aufrufen wird!
Das ist fast schon Wegelagerei, so die Abgeordnete, die hofft, dass der Minister diesem Geschäftsgebaren nun Einhalt gebieten wird.
„Wenn die HLG ihre Werte ernst nimmt und sich für die Vitalisierung des ländlichen Raums und für gleichwertige Lebensverhältnisse einsetzt, dann sollte sie den Bau von Kindertagesstätten fördern und unterstützen und nicht versuchen, sowieso nicht auf Rosen gebetteten Gemeinden das Geld aus der Tasche zu ziehen,“ so Elke Barth abschließend.