„Die Umsetzung der Barrierefreiheit an den Bahnhöfen ist von einer nicht zu unterschätzenden gesellschaftlichen Bedeutung“, so die Landtagsabgeordnete Elke Barth (SPD). Denn zur Teilhabe und Inklusion gehöre auch, dass alle Menschen sich ohne unüberbrückbare Hindernisse fortbewegen können. Die Anzahl der Menschen mit einer Beeinträchtigung der Mobilität oder Sensorik wird in Zukunft weiter steigen. Unsere Gesellschaft wird immer älter, ein so lange wie möglich selbstbestimmtes Leben trotz Einschränkungen der körperlichen Mobilität ist ein Wunsch von vielen. Auch aus diesem Grund ist die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und damit auch von Bahnhöfen enorm wichtig.
Gerade in Zeiten der Verkehrswende nimmt die Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs zu und so sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle Züge und S-Bahnen für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zugänglich sind.
Dies ist nicht nur ein frommer Wunsch, sondern auch gesetzlich festgeschrieben. Laut des bereits zum 1. Januar 2013 novellierten §8 Abs.3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) war der 01. Januar 2022 der Stichtag, an dem die vollständige Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs erreicht sein sollte.
Die rechtliche Grundlage für die Barrierefreiheit ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Danach sind die Vertragsstaaten, zu denen seit dem Jahr 2009 auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, zu einem Höchstmaß an Barrierefreiheit verpflichtet. Barrierefreiheit dient im Übrigen nicht nur der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters, sondern ist zudem auch ein „Komfortvorteil“. Auch Familien mit Kinderwagen oder Nutzer schwerer E-Bikes sind z.B. auf Aufzüge oder Rampen in Bahnhöfen angewiesen.
Aus der Antwort auf einer von der Landtagsabgeordneten Elke Barth an die hessische Landesregierung gestellten kleine Anfrage geht hervor, dass 80 Prozent der Bahnhöfe im Hochtaunuskreis vollständig barrierefrei sind. „Zunächst ist das eine positive Nachricht“, so Elke Barth. „Allerdings bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass 20 Prozent der hiesigen Bahnhöfe noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.“Der Bahnhof in Friedrichsdorf ist seit März 2022 im Bau. Die Baumaßnahmen bei den Bahnhöfen in Kronberg, Oberursel-Weißkirchen/ Steinbach und Seulberg sollen 2024 bzw. 2026 beginnen.
„Ich werde genau beobachten, ob die genannten Zeitpläne auch tatsächlich eingehalten werden“, so Elke Barth. „Schließlich wollen immer mehr Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Da wäre es fahrlässig, wenn dies an der mangelnden Barrierefreiheit scheitert. “