Elke Barth: SPD-Fraktion begrüßt Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes –
aber Kritik am Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen nur für größere Häuser bleibt
Schon seit Juni 2021 fordert die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag mit einem Antrag die
„schnellstmögliche und kraftvolle Umsetzung des Baulandmobilsierungsgesetzes in Hessen“ (DS 20/6001).
Die heutige Ankündigung in der Presse, dass die Umsetzungsverordnung nun im Mai komme, begrüße die
wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Elke Barth. Es sei gut, dass die
Kommunen nun endlich neue Instrumente in die Hand bekämen, um Bauland bereitzustellen den
Mieterschutz zu verbessern. Ebenfalls werde die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte und
Erleichterungen bei der Bereitstellung von Bauland begrüßt.
Scharfe Kritik gebe es allerdings für die Tatsache, dass der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung
von Miet- in Eigentumswohnungen nach Entscheidung der Landesregierung nun erst für
Mehrfamilienhäuser mit mehr als 6 Wohnungen gelten solle. Das Gesetz hätte die Möglichkeit eröffnet,
bereits für Häuser mit drei Wohnungen einen Genehmigungsvorbehalt einzuführen.
„Somit werde ein großer Teil von Wohnungen, alle Mehrfamilienhäuser mit sechs oder weniger
Wohnungen, von der Verordnung ausgenommen“, so Barth enttäuscht. Gerade für Wohnungsspekulanten
interessante Frankfurter oder Wiesbadener Gründerzeitvillen, die in der Regel nicht mehr als sechs
Wohnungen aufweisen, fallen aus der Verordnung raus. Die Begründung von Staatssekretär Jens
Deutschendorf im heutigen Wirtschaftsausschuss, dies habe man wegen der Eigentümerstrukturen so
entschieden und kleinere Häuser seien eher in privater Vermieterhand, größere Häuser gehören in der
Regel institutionellen Vermietern, konnte Barth nicht überzeugen. „Spekulant ist Spekulant und das macht
sich nicht an der Größe der Immobilien fest.“
Noch im Bundesrat bei der Gesetzesverabschiedung, in der 1005. Sitzung vom 28. Mai 2021 hatte
Staatsminister Tarek Al Wazir kritisiert, dass das Gesetz gerade beim Genehmigungsvorbehalt bei der
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine Beschränkung auf „mehr als fünf Wohnungen oder
ähnliches“ zulasse und dies als „Verwässerung“ bezeichnet. „Dass die Landesregierung sich nun also für
eine noch höhere Zahl an Wohnungen entschieden hat und das Gesetz nun noch mehr verwässert, spricht
für sich“, so Elke Barth