Bereits vor über einem Vierteljahr ist das Baulandmobilisierungsgesetz vom Bund in Kraft getreten. Das Gesetz enthält wesentliche Erleichterungen für die Kommunen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Gestärkt werden die Kommunen auch beim Vorkaufsrecht.
Auch gegen verwahrloste Grundstücke und sogenannte Schrottimmobilien können Kommunen künftig mit einem verbesserten Vorkaufsrecht vorgehen und erhalten außerdem die Möglichkeit, Eigentümer brachliegender Grundstücke mit einem Baugebot zu verpflichten.
Ein wesentlicher Punkt des Baulandmobilisierungsgesetzes ist der neue Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Hier konnten die Länder bisher lediglich in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen einen Genehmigungsvorbehalt festlegen. Durch solche Umwandlungen wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig preiswerter Mietwohnraum zugunsten teurer Eigentumswohnungen vernichtet!
Mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz können die Länder diesen Genehmigungsvorbehalt jetzt in a l l e n Gebieten mit knappen Wohnungsmärkten ermöglichen. Außerdem obliegt es den Ländern festzulegen, ab wie vielen Wohnungen der Genehmigungsvorbehalt gelten soll. Das Gesetz lässt hier einen Spielraum zwischen drei und 15 Wohnungen. Diesen Spielraum hatte die CDU im Bund durchgesetzt, die den Genehmigungsvorbehalt insgesamt bis zum letzten Moment zu verhindern versucht hatte.
Die Länder sind somit in der Pflicht, die Regelungen so mieterfreundlich wie möglich zu gestalten. Je niedriger die Zahl der Wohnungen, bei umso mehr Immobilien greift das Gesetz. Die SPD erwartet, dass Hessen diesen Spielraum nutzt, um Mieterinnen und Mieter zu schützen.
Leider lässt die hessische Umsetzungsverordnung seit über einem Vierteljahr auf sich warten. Wir hatten bereits im Juni einen Antrag zur Umsetzung des Gesetzes gestellt, der in der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses beraten wird.