23. Mai – Tag des Grundgesetzes

Bild: SPD Hessen

Vor 72 Jahren trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands in Kraft, unsere Verfassung. Ein sehr kluges Gesetz, auch wenn es offiziell nach wie vor ein Provisorium ist. Die ersten 19 Artikel betreffen unsere Grundrechte. Viel wird in den letzten Monaten über die Corona-Einschränkungen diskutiert, ob diese (noch) verfassungskonform sind. Dabei sollte man sich nicht einzelne Stellen „herauspicken“. An vielen Stellen werden die eigenen Rechte durch den Zusatz ergänzt „soweit es nicht die Rechte anderer verletzt“ .

Unsere Verfassungsrichter wägen sehr genau ab.

Bei bei der Forderung nach Wiederherstellung eigener Rechte sollte man gerade in Zeiten einer Pandemie bedenken, inwieweit man damit die Rechte anderer in der Gemeinschaft verletzt.