Bei Einzelhandel und Gastronomie den Druck reduzieren
Lob für die städtische Kur als Vermieter
Der zweite Lockdown mit ungewissem Ende zerrt an den Nerven. Besonders hart gebeutelt sind die Einzelhändler ohne Öffnungserlaubnis und die Gastronomiebetriebe. „Auch „Click and collect“ sowie To-Go-Möglichkeiten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies in den meisten Fällen nur ein kleiner Hilfeansatz ist“, stellt SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth fest. In vielen Gesprächen, Mails und Videokonferenzen erfahre sie täglich die Existenznöte und daraus resultierende Zukunftssorgen.
„Ich appelliere an alle Vermieter im Einzelhandel zu erwägen, ob sie ihren Mietern – natürlich nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten- entgegenkommen können. Stundungen seien das Eine, werden aber nach dem Lockdown eine doppelte Belastung sein, wenn die laufende mit der aufgestauten Miete ansteht“, bittet Barth um Rücksichtnahme bei der Vermeidung von Insolvenzen.
Manchmal sei es auch möglich auf einen Teil der Mieten zu verzichten oder die Rückzahlung so langfristig wie irgend möglich zu strecken. Denn die Alternative laute sonst vermutlich Leerstand, wenn Geschäfte aufgeben müssten. Da sei ein Teilverzicht doch die langfristig bessere Alternative.
In diesem Zusammenhang bedankt sich die Politikerin bei Bad Homburgs Kurdirektor Holger Reuter, der an Konzepten arbeite, um Geschäftsaufgaben zu verhindern und individuell mit den Mietern der Kur im Gespräch sei und in diesem Zusammenhang auch Teilerlasse nicht ausschließe. Dabei würden viele Facetten eine Rolle spielen, die im Einzelfall mit jedem Betrieb zu besprechen seien. Diesem guten Beispiel zu folgen sei doch ein erstrebenswertes Vorgehen, schließt Barth.