Sozialer Wohnungsbau
Der Hessische Landtag hat heute über die Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen beraten. Die Abgabe wurde im Juli 2016 nach einer fünfjährigen Pause wiedereingeführt. Für die SPD ein richtiger Schritt. Die so generierten Einnahmen fließen wieder dem sozialen Wohnungsbau zu. Allein in Frankfurt beläuft sich die Summe auf über vier Millionen Euro im Jahr. Die Fehlbelegungsabgabe war 2011 von der damaligen CDU-FDP-Koalition abgeschafft worden.
Im Plenum sagte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Elke Barth: „Dass ausgerechnet eine schwarzgelbe Koalition die Fehlsubventionierung von Mietern ermöglicht hat, die keine staatliche Unterstützung mehr brauchen, weil sich ihre wirtschaftliche Situation verbessert hat, war für uns nie nachvollziehbar. Die Befürchtung, dass die Erhebung der Abgabe zu einer sozialen Entmischung in den Quartieren führen werde, ist nicht eingetreten. Die Fluktuation in den betreffenden Wohnungen ist niedrig. Dass nun die Verwaltungspauschale für die Kommunen auf 20 Prozent erhöht und der Überprüfungszeitraum von zwei auf drei Jahre verlängert wird, begrüßt wir, denn es macht das Gesetz noch praktikabler für die Kommunen. Im Wohnungsbau wird jeder Cent benötigt, da es nach wie vor zu wenig Sozialwohnungen in Hessen gibt. Die Verlängerung des Gesetzes begrüßen wir als SPD-Fraktion daher.“