Als die SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth gestern die Antwort auf ihre jüngste Anfrage an das Ministerium zum Laubacher Kreuz erhielt (siehe Anlage), fand sie diese schon schwer erträglich. Thema war, weshalb es nicht möglich gewesen sei, die nun erfolgte Sanierung mit der seit langem erforderlichen Umgestaltung der Kreuzung in einer Maßnahme zusammenzufassen. Seit Jahren gilt das Laubacher Kreuz als Gefahrenpunkt und es hat gab bereits elf Unfälle mit Todesfolgen.
Hatte man Barth noch in einer vorhergehenden Antwort am 3. September geschrieben, dass sich die Unfallkommission „in der nächsten Sitzung“ mit der Kreuzung befassen werde, erfuhr sie gestern, dass besagte Kommission bereits am 20. August – also zwei Wochen vor der ersten Antwort an Barth – stattgefunden habe, was ein düsteres Licht auf die interne Kommunikation bei Hessen Mobil und zum Verkehrsministerium wirft.
In dem gestern erhaltenen Schreiben steht nun zu lesen „in der Sache selbst befindet sich die Unfallkommission noch im Abstimmungsprozess.“ Das schlägt für die Abgeordnete nun dem Fass den Boden aus. Denn gestern hat bekanntlich eine Pressekonferenz des Kreises mit Hessenmobil stattgefunden, in der nun die Lösung des Problems bekanntgegeben wurde, nämlich die Einrichtung einer Ampelkreuzung. Von wegen Abstimmung, die Entscheidung ist also getroffen! Welcher unwissende Praktikant verfasst hier eigentlich Antworten an Abgeordnete?
Barth ist sauer: „Mir wäre es als Minister peinlich, meine Unterschrift unter eine Antwort zusetzen, die so vor Ahnungslosigkeit strotzt, aber es passt zu der Verfahrensweise, wie die Angelegenheit von Anfang an gehandhabt wurde.“
Eine Ampel, so Barth, hätte man schon vor Jahren haben können, da hier keine größeren Umbauten der Straße erforderlich seien. Bis auf, dass zum Setzen der Kontaktschwellen und Einrichten der Ampel, die gerade für 1,1 Millionen Euro (!) sanierte Straße jetzt teilweise wieder aufgerissen werden muss. Aber was soll’s das ist ja nur das Geld der Steuerzahler.
Angeblich, so erfuhr die Abgeordnete gestern aus der Antwort des Ministeriums, hätte die Straßensanierung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht als Erhaltungsmaßnahme zeitnah umgesetzt werden müssen. Alles Ausreden: Zum einen war die Straße an dieser Stelle nun wirklich nicht völlig marode und dann ist doch der Wunsch der Gemeinde nach einer Änderung an der Kreuzung seit Jahren bekannt. Sicherlich mindestens so lange, wie die Planungen für die Straßensanierung.
Hoffentlich trägt die Lösung nun und wird künftig weitere Unfälle vermeiden, hofft Barth. Unverständlich findet sie aber, dass man sich nicht dazu durchringen konnte, zeitgleich einen Blitzer aufzustellen. Die gerade Strecke lädt nun mal zum Schnellfahren ein. Sollte man nun doch zu der Erkenntnis kommen, dass auch eine dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung erforderlich ist, hoffe ich wenigstens, dass diese Maßnahme dann nicht wieder weitere 20 Jahre bis zur Umsetzung dauert.