(Erst weggenommen und dann vom Land ein bisschen zurückgegeben – zweckgebunden)
Freuen wir uns? Diese Frage stellt sich SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth regelmäßig, wenn Kommunen aus ihrem Wahlkreis Mittel erhalten, die dem Topf des Kommunalen Finanzausgleichs entnommen sind. Denn mit der Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes werden seit Jahren den Kommunen finanzielle Mittel vorenthalten, die vorher den Städten und Gemeinden zur Verfügung standen – zur freien Verfügung. Mit der Änderung behalte sich die schwarz-grüne Landesregierung vor zu entscheiden, wofür eine Kommune nun unter Umständen einen Teil des einbehaltenen Finanzstocks zurück erhalte.
„In diesem Fall darf sich die Stadt Bad Homburg freuen, dass sie rund 20.700 € als Projektförderung für das Museum im Gotischen Haus erhält. „Dafür musste die Stadt einen Antrag stellen, der nun bewilligt wurde“, erläutert Barth die Zuwendung. Geldgeber sei das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Absprache mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sowie des Hessischen Finanzministeriums. Die Mittel seien zweckgebunden und eine Anteilsfinanzierung für die im Antrag aufgeführten Maßnahmen zum Erhalt des Museumsbetriebes. „In jedem Fall aber gut investiertes Geld, da das Museum seit Jahren eine hervorragende museumspädagogische Arbeit leiste,“ so Barth am Ende versöhnlich.