Barth lobt Hochtaunusbau

Bild: Angelika Aschenbach

Vergangene Woche Donnerstag hatte die SPD-Landtagsabgeordnete den Vorstand der Bad Homburger Hochtaunusbau Dr. Sven Groth sowie den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Jürgen Banzer angeschrieben mit der Bitte, dem guten Beispiel vieler anderen Wohnungsbaugesellschaften wie der Frankfurter ABG, der Nassauischen Heimstätten aber auch kommunaler Wohnungsgesellschaften wie in Hofheim zu folgen, und ihren Mietern im Zuge der Corona-Krise bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ratenzahlungsmodelle anzubieten und geplante Mietanpassungen auszusetzen.

Zu dem Zeitpunkt als Barth die E-Mail schrieb, fand sich auf der Internet-Seite der Hochtaunusbau lediglich der Hinweis auf die eingeschränkte Erreichbarkeit der Gesellschaft während der Krise.

Nun aber hat die Hochtaunusbau reagiert und bietet, ausweislich einer Meldung vom 27. März, auf ihrer Homepage betroffenen Mietern bei Corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten Ratenzahlungen für ihre Dauernutzungsgebühr (so nennt sich die Miete in einer Genossenschaft) an. Auch werden bis zum 31.Mai angekündigte Mieterhöhungsankündigen ausgesetzt.

Auf diese wichtige und begrüßenswerte Entscheidung der Hochtaunusbau weist die Landtagsabgeordnete nun hin. „Sicher haben nicht alle Mieter der Genossenschaft Zugang zum Internet oder schauen regelmäßig auf die Homepage der Hochtaunusbau. Daher ist es wichtig, dies auch nochmal über die Zeitung zu kommunizieren.

„Dies ist ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter, die neben gesundheitlichen und wirtschaftlichen Sorgen nicht noch Angst um die eigene Wohnung haben sollen,“ so die Abgeordnete.

Weiter weist die Abgeordnete darauf hin, dass nach einer Entscheidung des Bundes zum heutigen Tage eine Änderung des Mietrechts verfügt wurde, so dass Mietern im Zuge der Krise bei Mietrückständen nicht mehr wie bisher nach zwei Monaten gekündigt werden darf. „Kündigungen aufgrund von Mietrückständen sind derzeit also nicht möglich,“ erklärt Barth.