Im September hatte die Landtagsabgeordnete Elke Barth dem Hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir geschrieben.
Grund war eine Anordnung des Wirtschaftsministeriums, die blauweißen Leitzylinder an Fußgängerüberwegen wieder abzubauen. Für Elke Barth ein völlig unsinnige und absurde Entscheidung.
Seit einigen Jahren gibt es in Bad Homburg an fast allen Fußgängerüberwegen aber als Nachahmer in vielen anderen Hochtaunusstädten wie Oberursel und Neu-Anspach Leitzylinder mit blau-weißen Reflektoren, so dass die Überwege gerade in der Dämmerung von Autofahrern früher und besser wahrgenommen werden.
Das Regierungspräsidium hatte als Reaktion auf den Brief der Abgeordneten und den Protesten aus den betroffenen Kommunen die Weisung zum Abbau zunächst ausgesetzt. Der Verkehrsminister hatte angekündigt, das Thema zunächst im Bund-/Länder-Fachausschuss StVO (BLFA-StVO) Ende September beraten zu lassen, was inzwischen erfolgt ist. Nun hat er die Abgeordnete über das Ergebnis informiert.
Leider hat sich im Ausschuss nur das Land Nordrhein-Westfalen für die Ausstattung der Fußgängerüberwege mit den gut sichtbaren weiß-blauen Leitzylindern ausgesprochen. Auch in NRW gibt es seit Jahren die so gekennzeichneten Fußgängerüberwege, mit ausdrücklicher Empfehlung des Ministeriums. Alle anderen Länder waren aber der Meinung dass es bereits hinreichend andere Möglichkeiten gebe, um Fußgängerüberwege verkehrssicher zu gestalten. Dem Brief des Ministers zu entnehmen war, dass sich auch das Land Hessen der Mehrheitsmeinung angeschlossen hat, dass die blau-weißen Ummantelungen entbehrlich und grundsätzlich unzulässig sind.
Das findet Elke Barth bedauerlich und immer noch nicht nachvollziehbar. Immerhin aber wurde den vorhandenen blau-weißen Ummantelungen bzw. Leitzylindern seitens des Ministers eine Duldung erteilt und er teilte der Abgeordneten mit dass er ihrem Anliegen Rechnung tragen werde und die gewünschte Beibehaltung der blauweißen Ummantelung von Verkehrsschildern bzw. Leitpfosten mit blau-weißen Reflektoren dulden werde. Es dürfen aber keine neuen Markierungen mehr angebracht werden.