Schildbürgerstreich des Wirtschaftsministeriums?

Mit Unverständnis reagiert die SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth auf eine Anordnung des Wirtschaftsministeriums unter anderem an die Stadt Bad Homburg die blauweißen Leitzylinder an ihren Fußgängerüberwegen wieder abzubauen.
„Seit einigen Jahren gibt es an fast allen Fußgängerüberwegen sogenannte Leitzylinder mit blau-weißen Reflektoren, die nicht nur nach der Auffassung der hiesigen Straßenverkehrsbehörde zu einer drastischen Minimierung des Unfallrisikos an Fußgängerüberwegen führen, da diese von Autofahrern so viel früher und besser wahrgenommen werden“, meint Barth kopfschüttelnd. Nun melde das Bad Homburger Rathaus eine Anweisung des Regierungspräsidiums auf Anordnung des Verkehrsministeriums mit der Begründung, dass es sich bei diesen Markierungen um „nicht STVO-konforme Verkehrszeichen“ handele. Die Verkehrsteilnehmer würden durch die zusätzliche Kennzeichnung verwirrt. Neben Bad Homburg wurden auch Eppstein und Darmstadt aufgefordert, die Leitzylinder bzw. Markierungen an ihren Fußgängerwegen zu entfernen, aber auch im benachbarten Neu Anspach hat die Abgeordnete inzwischen die blau-weißen Leitzylinder sowie Folienummantelungen an Fußgängerüberwegen entdeckt.

Barth äußert sich weiter: „Wie verwirrt müssen unsere Verkehrsteilnehmer erst sein, wenn Sie in ein anderes Bundesland reisen wie z.B. Nordrhein-Westfalen und dort fast überall auf die blau-weißen Leitzylinder an Fußgängerüberwegen treffen? Und sollte man sich nicht im Sinne von „Best practice“ an den Städten orientieren, die ihre Fußgängerüberwege besser kennzeichnen als andere und diesen Weg auch den anderen Kommunen empfehlen?“ Grundsätzlich habe sie zudem keinen Hinweis gefunden, dass es sich bei den Markierungen oder Leitzylindern überhaupt um Verkehrszeichen handele. In der Fachliteratur würden diese lediglich als „Ausstattungselemente“ von FGÜ bezeichnet. „Höre ich da den Amtsschimmel wiehern?“ fragt Barth.

Die Landtagsabgeordnete fordert den Verkehrsminister in einem Schreiben auf, die Auffassung in seinem Ministerium noch einmal überprüfen zu lassen und die Weisung gegebenenfalls zurückzunehmen.