Seit dem Jahr 2006 erhielten Städte und Gemeinden mit Spielbanken in Hessen, das sind Wiesbaden, Bad Homburg, Kassel und Bad Wildungen wegen des Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung von Spielbankeinnahmen, die den vier Kommunen erhebliche Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe bescherten, einen Ausgleich. Gleichzeitig hatte das Land aber Mehreinnahmen, nämlich die aus der Umsatzsteuer, die ja nun auf die Spielbankeinnahmen erhoben wurde.
Der Ausgleich für die vier Kommunen wurde aus dem sogenannten Landesausgleichsstock gezahlt, der Teil des kommunalen Finanzausgleichs ist.
Damit soll nun plötzlich Schluss sein denn in dem Brief in welchem das Ministerium die Zuweisungen für 2016 ankündigt wird gleichzeitig darauf hingewiesen dass die Zuweisung für das Jahr 2016 letztmalig gewährt wird. Als Begründung führt das Innenministerium an, dass nach nunmehr 10 Jahren keine besondere Härte mehr zu erkennen sei.
Für Wiesbaden und Bad Homburg fehlen daher künftig jeweils rund eine Million im Haushalt, in Kassel etwa mehr als eine halbe Million und Bad Wildungen summieren sich die Mindereinnahmen auf immerhin 73.000 Euro.
Die Landtagsabgeordnete Elke Barth aus Bad Homburg findet das Vorgehen dreist. Nach meinem Kenntnisstand wurde zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass die Zuweisungen zeitlich begrenzt sind. Es sieht doch eher danach aus, als ob der Minister nach Geld für den Haushalt gesucht habe und sich jetzt mal wieder bei den Kommunen bedient.
Auch für Bad Homburg mit seiner guten Finanzlage ist eine Million Mindereinnahmen nicht einfach zu verschmerzen, umso mehr als dass die Verwaltungen im Frühsommer die Briefe wurden Ende Mai versandt – eigentlich schon längst ihre Budgets erstellen und von dieser überraschenden Hiobsbotschaft kalt erwischt wurden. In Kassel, wo die Finanzlage weniger rosig ist, wird die fehlende halbe Million sicher schwerer zu verkraften sein und auch in Bad Wildungen, vermutet die Abgeordnete.
Elke Barth hat nun eine kleine Anfrage zu dem Vorgehen des Ministeriums gestellt. Es ist einfach ein unfaires Vorgehen gegenüber den betroffenen Kommunen. Die Abgeordnete ist der Meinung, dass das Land die Spielbankgemeinden an den Kompensationsmitteln die es über die höhere Umsatzsteuerbeteiligung erhält eigentlich im gleichen Umfang beteiligen muss. Dieser Sachverhalt ist auch Teil der Anfrage.