Elke Barth (SPD): Skandal auf Landesbaustelle macht Bedeutung von effektiven Regelungen erneut deutlich

Die mittelstandspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Elke Barth hat den schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge als „untauglich“ bezeichnet. „Das beste Gesetz nutzt nichts, wenn es nicht auch kontrolliert wird. Nur der Entwurf der SPD ist geeignet, um mittelständische Betriebe in Hessen vor Dumpingkonkurrenz zu schützen und um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Niedriglöhnen ausgesetzt sind. Wir haben festgelegt, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben sind, die nach Tarif entlohnen – unabhängig von der Höhe des Auftragswerts. Das heutige Bekanntwerden eines Skandals auf einer Landesbaustelle in Wiesbaden macht es deutlicher denn je, dass wir ein effektives Vergabegesetz mit Kontrollen und Tariflohn benötigen – so wie es die SPD vorgelegt hat“, sagte Barth am Mittwoch in Wiesbaden.

Die Gewerkschaft IG BAU habe heute Mittag darüber informiert, dass der begründete Verdacht vorliege, dass rumänische Arbeiter auf einer Landesbaustelle der Nassauischen Heimstätte illegal beschäftigt worden seien und den pauschalen monatlichen Lohn von 1200 Euro nicht ausgezahlt bekommen hätten. Bei den entscheidenden Themen Kontrolle, Sanktionen und Nachunternehmereinsatz sei die Koalition mit ihrem Gesetzentwurf auf halber Strecke gescheitert. Der Skandal auf der Landesbaustelle zeige, dass die Regelung der Regierungsfraktion nicht ausreicht. „So übernehmen im schwarz-grünen Entwurf beim Nachunternehmereinsatz die eigentlichen Auftragnehmer keine wirtschaftliche Verantwortung für Verstöße ihrer Subunternehmer. Damit fällt das Gesetz hinter die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes zurück und zementiert die vorhandenen mafiösen Strukturen. Zudem sieht der Entwurf der Regierungsfraktionen beim Nachunternehmereinsatz keine Tariftreueerklärung unter 10 000 Euro vor, so dass das Gesetz durch entsprechende Stückelung von Losen umgangen werden könne“, so die SPD-Politikerin.

Auch fehlten im schwarz-grünen Entwurf – im Gegensatz zum SPD-Gesetz – konkrete Festlegungen zur Höhe der Sanktionen. „Wer solche wachsweichen Regelungen erfindet, will doch gar keine Wirkung erzielen“, sagte Barth.

Die SPD halte zur Ermöglichung einer effektiven Kontrolle an ihrer Forderung nach einer dem Wirtschaftsministerium untergeordneten Prüfbehörde fest. Diese Prüfbehörde führe stichprobenartig und Anlass bezogen Kontrollen durch. Ziel sei es, etwa fünf Prozent aller öffentlichen Vergaben zu kontrollieren.

Barth kritisierte, dass die Koalition weiter an den hohen hessischen Vergabegrenzen festhalte. Dabei habe bereits im Jahr 2009 der Bundesrechnungshof nach einer Untersuchung von 16 000 Vergaben festgestellt, dass die erwarteten Konjunkturanreize durch höhere Vergabegrenzen nicht eingetreten seien, anstelle dessen aber deutliche Nachteile beim Wettbewerb und bei der Wirtschaftlichkeit sowie eine erhöhte Korruptions- und Manipulationsgefahr in Kauf genommen worden ist. Die SPD-Fraktion hingegen haben in ihrem Gesetzentwurf niedrige Vergabegrenzen festgelegt.

Umweltstandards und Sozialkriterien als mögliche freiwillige Kriterien bei der Auftragsvergabe, wie sie von CDU und Grünen als große Neuerung in ihrem Gesetzentwurf gepriesen werden, maß Barth keine besondere Bedeutung bei, da sie bereits im aktuellen Gesetz als freiwillige Kriterien enthalten seien. „Überall, wo sie sich bei ihrem Koalitionspartner nicht durchsetzen konnten, steht das Wort kann“, so Barth an die Adresse der Fraktion der Grünen.

Im sozialdemokratischen Gesetzentwurf hingegen werde ein besonderer Fokus auf die Erstausbildung und ökologische Kriterien bei der Vergabe des Auftrages gelegt. Bei einem wirtschaftlich gleichen Angebot erhält das Unternehmen den Zuschlag, das in der Erstausbildung engagiert ist oder ökologische Kriterien im Betrieb berücksichtigt. „Fairer Wettbewerb ist nur dann gewährleistet, wenn wir höchste Standards an Transparenz und Nachhaltigkeit bei der Auftragsvergabe anlegen. Dieser Satz ist bei CDU und Grüne in ihrer Pressemeldung bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs. Dem fügte Barth hinzu: „Aber nur dann wenn wir das Gesetz auch effektiv gestalten, klare Regelungen formulieren und sie auch wirksam kontrollieren und diese Regeln sucht man vergebens im schwarz-grünen Gesetzentwurf“, so die Abgeordnete.